Aufruf zu Maßnahmen zugunsten der biologischen Vielfalt für eine nachhaltige Entwicklung – Teilnahme der EU am VN-Gipfel zur biologischen Vielfalt
Leider schreitet der Rückgang und die Schädigung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme in nie dagewesener Weise voran. Rund 1 Million Arten sind vom Aussterben bedroht. Die Fortschritte auf dem Weg zu global vereinbarten Zielvorgaben im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt waren bisher unzureichend. Die zwischenstaatliche Plattform Wissenschaft-Politik für Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen (IPBES) https://ipbes.net/global-assessment kam zu dem Schluss, dass die Aussterberaten heute im Vergleich zum historischen Durchschnitt zwischen 10 und 100-mal höher sind. Der Zustand unseres Planeten ist so besorgniserregend, dass dringend gemeinsam gehandelt werden muss.
Die COVID-19-Pandemie hat verdeutlicht, wie wichtig und dringend der Handlungsbedarf ist, und uns bewusst gemacht, dass die Gesundheit unseres Planeten bei der Entstehung zoonotischer Erkrankungen eine wichtige Rolle spielt. Die aktuelle Krise führt uns vor Augen, dass die Gefahr einer Krankheitsübertragung von Wildtieren auf den Menschen steigt, wenn wir die biologische Vielfalt schädigen und zerstören. Die Natur, das Klima und die Umwelt sollten im Mittelpunkt unserer Strategie zur Erholung von der COVID-19-Krise stehen.
VN-Gipfel zur biologischen Vielfalt
Der VN-Gipfel zur biologischen Vielfalt fand am 30. September unter dem Motto „Dringende Maßnahmen zugunsten der biologischen Vielfalt für eine nachhaltige Entwicklung“ (Urgent Action on Biodiversity for Sustainable Development) statt.
https://twitter.com/vonderleyen/status/1311335165340389380?s=21
Kommissionspräsidentin von der Leyen sprach im Namen der EU, und neben ihr ergriffen viele Staats- und Regierungschefs sowie führende Vertreter der Vereinten Nationen, der Privatwirtschaft sowie Vertreter indigener Völker und Jugendvertreter das Wort. Im Rahmen des Gipfels wurde betont, dass in der Zeit nach COVID-19 dringend gehandelt und in die Natur investiert werden muss.. Das Treffen fand zu einem bedeutenden Zeitpunkt statt und läutete ein Jahr großer Entscheidungen ein – sowohl im Hinblick auf Strategien zur Erholung von der Krise als auch in Bezug auf wichtige umweltbezogene Ereignisse wie die 15. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (COP 15) und die Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP 26) in Glasgow, die beide 2021 stattfinden sollen.
Bei einem hochrangigen Treffen von Staats- und Regierungschefs am 28. September wurde die „Leaders’ Pledge for Nature“ (Zusage der Staats- und Regierungschefs zur Erhaltung der Natur) auf den Weg gebracht. Diese Zusage beinhaltet wichtige Versprechen auf höchster politischer Ebene, um die Natur, das Klima und die Umwelt insgesamt in den Mittelpunkt von Erholungsstrategien und Entscheidungsprozessen zu stellen. Die Leaders’ Pledge for Nature ist auch eine Absichtserklärung zur Klimakonferenz (COP 26) und zur Unterstützung des globalen Rahmens für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020, der auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt vereinbart werden soll. Die EU (und die meisten ihrer Mitgliedstaaten) sowie eine Reihe gleichgesinnter Staaten haben diese Zusage gebilligt.
Biodiversitätsstrategie der EU für 2030
Der Schutz der biologischen Vielfalt ist eine der wichtigsten Säulen des europäischen Grünen Deals. Im Mai 2020 nahm die Europäische Kommission eine Mitteilung über die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 an. Die Strategie zielt darauf ab, Europas biologische Vielfalt bis 2030 auf den Weg der Erholung zu bringen und dabei Vorteile für die Menschen, das Klima und den Planeten zu schaffen. Gleichzeitig ist diese Strategie der Vorschlag für den Beitrag der EU zu den bevorstehenden internationalen Verhandlungen über den globalen Rahmen für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt.
Die wichtigsten Prioritäten der EU für einen „zukünftigen globalen Rahmen für die biologische Vielfalt“ sind:
- Übergeordnete globale Ziele für die biologische Vielfalt bis 2050 im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung und der im Übereinkommen über die biologische Vielfalt für 2050 angestrebten Vision eines „Lebens im Einklang mit der Natur“
- Ehrgeizige sowie spezifische, messbare, ausführbare, realistische und terminierte (SMART) globale Ziele für 2030, die mit gestärkten Umsetzungs-, Überwachungs- und Überprüfungsverfahren bei den Ursachen des Verlusts der biologischen Vielfalt ansetzen
- Schaffung günstiger Rahmenbedingungen durch Finanzierung, Kapazitäten, Forschung, Innovation und Technologie
- Ausgewogene und gerechte Verteilung der mit der Nutzung genetischer Ressourcen verbundenen Vorteile
- Inklusiver Ansatz (Einbindung aller Interessenträger) mit Schwerpunkt auf indigenen Völkern bzw. lokalen Gemeinschaften
Unterstützung der EU für biologische Vielfalt und Umweltaktivisten
Die EU unterstützt den Schutz der biologischen Vielfalt und den Kampf gegen den illegalen Artenhandel in verschiedenen Regionen der Welt. Für Afrika („Larger than elephants“ https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/d5aa8385-7b19-11e7-b2f2-01aa75ed71a1 ), Asien („Larger than tigers“ https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/93b375bc-4769-11e8-be1d-01aa75ed71a1/language-de) und Lateinamerika („Larger than jaguars“ https://ec.europa.eu/international-partnerships/system/files/brochure-jaguars-summary-20191014_en.pdf) wurden kontinentale Strategien entwickelt.
Die Unterstützung der EU kommt häufig Schutzgebieten zugute. Das EU-Projekt für den Virunga-Nationalpark in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) ist ein Beispiel für den Zusammenhang zwischen biologischer Vielfalt, nachhaltiger Entwicklung und den Vorteilen für lokale Gemeinschaften, beispielsweise in Form von Existenzgrundlagen oder Stabilität. Das Programm „ECOFAC“ (zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von Waldökosystemen in Zentralafrika) ist ein mit 80 Mio. EUR ausgestattetes regionales Programm für den Zeitraum von 2014 bis 2020, an dem 7 Länder im Flusseinzugsgebiet des Kongo beteiligt sind. Die EU hat mit der Unterstützung der „Coral Triangle Initiative“ begonnen. Das Korallendreieck ist der artenreichste Meereslebensraum auf dem Planeten und erstreckt sich über Indonesien, Malaysia, die Philippinen, Papua-Neuguinea, die Salomonen und Timor-Leste.
Wilderei und illegaler Artenhandel sind Umweltdelikte und stellen eine ernsthafte Bedrohung für die biologische Vielfalt dar. Im Einklang mit dem Aktionsplan der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels von 2016 unterstützt die EU Bemühungen zur weltweiten Bekämpfung des illegalen Artenhandels. Insgesamt wurden zur Unterstützung des Kampfes gegen den illegalen Artenhandel in Partnerländern fast 80 Mio. EUR bereitgestellt. Die EU unterstützt das Internationale Konsortium für die Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten (International Consortium on combating Wildlife Crime, ICCWT), das sich aus INTERPOL, dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), der Weltbank und der Weltzollorganisation (WZO) zusammensetzt.
Indigene Völker sind oft die Hüter der biologischen Vielfalt und zunehmend Schikane und Gewalt ausgesetzt. Die EU hat bereits mehr als 30 000 Menschenrechtsverteidiger , darunter viele Verteidiger indigener Rechte und Menschenrechtsverteidiger im Umweltbereich, unterstützt.
Weiterführende Links:
https://www.un.org/sustainabledevelopment/biodiversity/
https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal_en
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