Beziehungen zur EU
Die Europäische Union und die Schweiz
Die Europäische Union (EU) und die Schweiz pflegen enge Beziehungen unter anderem in den Bereichen Politik, Handel und Wissenschaft. Hier finden Sie die Schlüsselelemente dieser Partnerschaft.
Politische Beziehungen
Gemeinsame Werte und Ziele
Die Schweiz und die Europäische Union (EU) teilen miteinander Geschichte, Sprachen, Kultur und politische Werte. Auf internationaler Ebene verfolgen sie oftmals gemeinsame Ziele, so z.B. in den Bereichen:
- Klimawandel.
- Förderung der Menschenrechte.
- Bekämpfung von Armut.
Die Schweiz beteiligt sich auch an mehreren EU-Missionen und -Operationen im Bereich des zivilen Krisenmanagements.
Auf der Grundlage bilateraler Abkommen unterhält die EU zur Schweiz engere Beziehungen als zu jedem anderen Land ausserhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Die Schweiz nimmt an mehreren Politikbereichen der EU teil, unter anderem:
- Dem EU-Binnenmarkt.
- Dem Schengen-Raum zum Abbau der Personenkontrollen an den europäischen Binnengrenzen.
- Dem Dublin-System zur Bestimmung der Zuständigkeit bei Asylanträgen sowie.
- Den Forschungs- und Mobilitätsprogrammen der EU.
Zwischen 2014 und 2021 verhandelten die EU und die Schweiz über ein institutionelles Rahmenabkommen, welches die Schweizer Teilnahme am EU-Binnenmarkt langfristig gesichert und weiterentwickelt hätte. Im Mai 2021 brach der Schweizer Bundesrat diese Gespräche ab. Die EU analysiert derzeit die Folgen dieser Ankündigung für das bilaterale Verhältnis.
Wirtschaftliche Beziehungen
Engste Wirtschaftspartner
Die Schweiz und die EU sind zentrale Wirtschaftspartner:
- Der gegenseitige Austausch an Waren und Dienstleistungen hat ein Volumen von ca. 1,8 Milliarde Franken pro Arbeitstag.
- Die Schweiz war 2020 der viertgrösste Handelspartner der EU, nach China, den USA und Grossbritannien.
- Die EU ist mit Abstand der wichtigste Handelspartner der Schweiz.
- 42 % der Schweizer Warenexporte gehen in die EU, und 60 % der Importe kommen aus der EU.
- Umgekehrt gehen 7 % der EU-Exporte in die Schweiz, und 6 % der EU-Importe kommen aus der Schweiz.
Die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Schweiz sind im Freihandelsabkommen von 1972 sowie in den Abkommen der Bilateralen I von 1999 geregelt. Diese Verträge geben der Schweiz einen direkten Zugang zu wichtigen Sektoren des EU-Binnenmarkts, darunter:
- Die Personenfreizügigkeit.
- Die gegenseitige Anerkennung von Produktstandards sowie.
- Die gegenseitige Marktöffnung für das öffentliche Beschaffungswesen, den Luftverkehr sowie den Strassen- und Schienenverkehr für Personen und Güter.
Der ungehinderte wirtschaftliche Austausch ist eine wichtige Quelle von Wohlstand auf beiden Seiten.
Die Teilnahme der Schweiz an weiteren Sektoren des EU-Binnenmarkts wie etwa Elektrizität, öffentliche Gesundheit oder Dienstleistungen ist vom Abschluss eines institutionellen Rahmenabkommens abhängig.
Nützliche Links für Unternehmen, die in der EU oder in der Schweiz geschäftlich tätig sein wollen:
- Enterprise Europe Network (General): das weltweit grösste Netzwerk für KMUs mit internationalen Ambitionen
- Enterprise Europe Network (Schweiz).
- Market Access Database: Informationen für Exportfirmen in der EU über Importbestimmungen in Drittstaaten
- Trade Helpdesk: Überblick über EU-Importbestimmungen und Mehrwertsteuerregeln
- Informationsportal zur Absatzförderung von landwirtschaftlichen Produkten
Liste der wichtigsten Marktzugangshürden für EU-Firmen (18. Juli 2019)
Personenfreizügigkeit
Starke menschliche und soziale Bande
Als Teil der Bilateralen I haben die Schweiz und die EU ein Abkommen über die Personenfreizügigkeit abgeschlossen. Dieses gewährt Bürgerinnen und Bürgern beider Parteien das Recht, in der EU oder in der Schweiz zu leben und zu arbeiten, sofern sie einen Arbeitsplatz oder eine andere Einkommensquelle haben.
Rund 1,4 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz und machen rund 16% der Bevölkerung aus. Umgekehrt leben rund 400 000 Schweizerinnen und Schweizer in der EU. Weitere 340 000 EU-Bürgerinnen und ‑Bürger überqueren täglich die Grenze, um in der Schweiz zu arbeiten. Das Personenfreizügigkeitsabkommen ist ein Grundstein der bilateralen Beziehungen. Es ist untrennbar mit den anderen Verträgen der Bilateralen I verbunden, die der Schweiz den ungehinderten Zugang zum europäischen Binnenmarkt gewähren.
Die Schweiz war ausserdem mit den Studenten- und Jugendaustauschprogrammen der EU assoziiert. Seit 2014 nimmt sie als Drittland am Austauschprogramm Erasmus+ teil.
Justiz und Governance
Mobilität ohne Grenzen und in Sicherheit
Dank der Assoziierung an das Schengen-System der Europäischen Union und dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit gehört auch die Schweiz zum europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.
Täglich überqueren ca. zwei Millionen Menschen die Grenzen zwischen der Schweiz und der EU in beide Richtungen. Gleichzeitig trägt die europaweite polizeiliche Zusammenarbeit dazu bei, unsere Sicherheit zu gewährleisten.
Seit einigen Jahren kooperieren die EU und die Schweiz im Steuerbereich. Sie setzen sich beide für internationale Standards bei der Steuertransparenz und für einen fairen Steuerwettbewerb ein.
Im Mai 2015 unterzeichneten die EU und die Schweiz ein Abkommen über den automatischen Informationsaustausch, das die Bekämpfung von Steuerhinterziehung bedeutend erleichtern wird. Das Abkommen ist 2017 in Kraft getreten.
Forschung und Innovation (F&I)
Europaweit forschen
Die Schweiz und die EU blicken auf eine lange und erfolgreiche Tradition der Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Innovation zurück. Die Schweiz war ein assoziiertes Mitglied von Horizon 2020, Euratom und dem Fusionsprogramm. Ihre Teilnahme am neuen Programm Horizon Europe wird geprüft.