Glaubens- und Religionsfreiheit statt Furcht
Nach Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jede Person das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, ihre Religion oder Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, ihre Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Dasselbe Recht wird in Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention bekräftigt.
Dieses Recht ist für alle Menschen von grundlegender Bedeutung. Im Laufe der Geschichte und bis heute sind wir jedoch immer wieder Zeugen von Ungerechtigkeiten und Gewalttaten gegen Menschen aufgrund ihrer Religion, ihrer Weltanschauung oder ihrer atheistischen Ansichten geworden.
„Jedem Menschen sollte, gleich wo er lebt, ohne jede Diskriminierung das Recht eingeräumt werden, frei zu entscheiden, ob er eine Religion oder Weltanschauung annimmt oder nicht, sie zu wählen oder zu wechseln, sie auszuüben oder sich zu ihr zu bekennen“, erklärte der Hohe Vertreter der EU Josep Borrell anlässlich des Internationalen Tags des Gedenkens an die Opfer von Gewalthandlungen aufgrund der Religion oder der Weltanschauung.
Auch die Pandemie hatte Auswirkungen auf die Ausübung des Rechts auf friedliche Versammlung und auf die Religions- und Weltanschauungsfreiheit. So sind etwa öffentliche Bekundungen der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der ganzen Welt zum Schutz der öffentlichen Gesundheit nur noch eingeschränkt möglich.
Die EU hat insbesondere die Verschärfung von Diskriminierung, Hetze, Hassverbrechen und Schuldzuweisungen an religiöse Minderheiten während der Pandemie verurteilt. Die EU hat deutlich gemacht, dass dies nicht hingenommen werden kann. In den politischen Dialogen mit Partnerländern hat die EU stets ihre Besorgnis über Verletzungen der Religions- und Weltanschauungsfreiheit zum Ausdruck gebracht.
Am heutigen Tag bekräftigt der Hohe Vertreter/Vizepräsident der EU, Josep Borrell, im Namen der EU, „dass zwischen der Religions- und Weltanschauungsfreiheit und der freien Meinungsäußerung eine Wechselbeziehung besteht und sie sich als eng miteinander verknüpfte Rechte gegenseitig verstärken“. Für die EU ist klar, dass die Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit nicht als Vorwand dafür dienen darf, Verletzungen der Menschenrechte zu rechtfertigen, etwa der Rechte von Frauen und Mädchen, von Angehörigen religiöser Minderheiten, Nichtgläubigen oder von Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität.
Gemeinsam können wir mehr erreichen
Josep Borrell erklärte: „Das vorurteilslose Vorgehen gegen alle Formen von religiöser Intoleranz, Stigmatisierung, Diskriminierung, von Aufstachelung zu Gewalt und von Gewalt gegen Personen aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung muss daher ein vorrangiges Anliegen aller Staaten und der internationalen Gemeinschaft sein.“
Das Engagement der EU für den Schutz und die Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist im Multilateralismus und insbesondere in ihrem Engagement in den VN-Menschenrechtsforen und Initiativen unter Federführung der Vereinten Nationen verankert und stützt sich auf die Grundsätze der Gleichheit, Nichtdiskriminierung und Allgemeingültigkeit.
Dieses Jahr begehen wir den 40. Jahrestag der Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung. Josep Borrell betonte bei dieser Gelegenheit die Überzeugung der EU, „dass niemand durch Zwang davon abgehalten werden darf, seine Religion oder Weltanschauung frei zu wählen“.
Maßnahmen mit sofortiger Wirkung
Die Bemühungen der EU zu diesem Thema manifestieren sich auch in der Unterstützung konkreter Projekte vor Ort. Im Jahr 2020 hat die EU mit ihrem Projekt „Globaler Austausch über Religion in der Gesellschaft“ begonnen. Es bietet eine Plattform, auf der Religionsakteure oder glaubensorientierte Akteure sowie andere Interessenträger der Zivilgesellschaft miteinander in Kontakt treten können. Zudem können sie dank des Projekts zusammenarbeiten, um ihre eigene Gesellschaft als inklusiven und respektvollen Ort für alle zu bewahren, an dem sich zusammengehörig fühlende Bürgerinnen und Bürger eine inklusive und resiliente Gesellschaft stützen.
Zudem finanziert die EU im Zeitraum 2018–2022 weiterhin drei regionale Projekte im Nahen und Mittleren Osten und in Afrika mit mehr als 5 Mio. EUR. Ziel der Projekte ist die Förderung des kulturellen Pluralismus und der interkulturellen Verständigung im Zusammenhang mit Religion und Weltanschauung.
Wer die Rolle von Religion und Weltanschauung begreift, kann verschiedene Weltanschauungen leichter nachvollziehen. Auch hilft diese Einsicht dabei, friedliche und inklusive Gesellschaften zu schaffen, die gegen Konflikte gewappnet sind. Am heutigen Tag bekundet die EU ihre Solidarität mit allen Opfern von Verfolgung und bekräftigt ihre Entschlossenheit, Verletzungen dieses Rechts innerhalb und außerhalb der EU zu bekämpfen.